Überstunden oder mehrarbeit tvöd

Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Dass diese Differenzierung zwischen Mehrarbeit und Überstunden keine Diskriminierung von Teilzeitkräften darstellt, hat das BAG [1] entschieden. Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen.



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