Stufenlaufzeit tvöd elternzeit
Stufenlaufzeit: Folgen der Elternzeit für tarifliche Höhergruppierung
Seit in Kraft treten des TVöD beginnt die Laufzeit in der Stufe mit einer Höhergruppierung neu. Geändert hat sich die Regelung zur Stufenzuordnung. Doch dies hat . Wann verfällt tarifvertraglicher Zusatzurlaub? Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar. Eine Mitarbeiterin stritt mir ihrem Arbeitgeber über die Stufenzuordnung der Mitarbeiterin in der Entgeltgruppe 9b TVöD VKA im Zeitraum bis vor dem Hintergrund in Anspruch genommener Elternzeiten. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme der TVöD in der für die kommunalen Arbeitgeber VKA sowie die diesen ergänzenden Tarifverträge Anwendung. Die Mitarbeiterin meinte, sie sei in der Entgeltgruppe 9b TVöD VKA seit dem Sie habe die Stufenlaufzeit vor dem Überleitungszeitpunkt am Bei der Stufenzuordnung sei daher die vor dem Das Arbeitsgericht hatte die entsprechende Feststellungsklage abgewiesen.
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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis | Forum Öffentlicher Dienst. |
BAG, Urteil vom |
Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis
Die Hemmung der Stufenlaufzeit während der Inanspruchnahme von Elternzeiten durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Mitarbeiterin . Das BEEG ist zwingendes Recht. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Zeiten der Unterbrechung sind unschädlich, werden aber auf die Stufenlaufzeit nicht angerechnet. Dass Zeiten der Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden, hat das BAG ausdrücklich als mit dem EU-Recht und dem Grundgesetz für vereinbar erklärt. Problematischer ist aber das Verfahren bei einer mehr als 5-jährigen Elternzeit des Arbeitnehmers. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung müsste die Zuordnung zu der Stufe der Entgelttabelle erfolgen, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht. Dies könnte zur Folge haben, dass der Beschäftigte nach Wiederaufnahme der Beschäftigung u. Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt für alle Beschäftigten in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung unabhängig von ihrer Rechtsform sowie bei den Gerichten des Bundes. Zur Bundesverwaltung i.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält Bestimmungen zur Stufenlaufzeit, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Elternzeit bis zu fünf Jahren ist unschädlich, aber nicht . Wie das BAG nun bestätigt, handelt es sich dabei weder um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts noch um eine unzulässige Benachteiligung von Arbeitnehmern in Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht BAG hat die Klage einer Beschäftigten abgewiesen, soweit es dieser um die Anrechnung von Zeiten der Elternzeit auf ihre Stufenlaufzeit ging. Ihre Tätigkeit übt sie seit dem 1. Zum 1. Vor dem BAG stritten die Parteien darum, in welche Stufe die Beschäftigte ab dem 1. Denn die Arbeitnehmerin befand sich in Elternzeit vom:. Bei einer vergleichenden Betrachtung wird deutlich, dass die Arbeitnehmerin im konkreten Fall auf Grund der gehemmten Stufenlaufzeit während der Elternzeiten also erst 5 Jahre und 2 Monate später die Stufe 5 in der Entgeltgruppe 9b erreichen konnte. Eine mittelbare Diskriminierung liegt nach Auffassung des BAG nicht vor, weil es an einer Vergleichbarkeit zwischen den aktiven Beschäftigten und den Beschäftigten in Elternzeit fehlt. Bereits deswegen führt die Hemmung der Stufenlaufzeit für die Dauer der Elternzeit nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung.
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- 📋Elternzeit ist nicht auf Stufenlaufzeit anrechenbar
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Elternzeit ist nicht auf Stufenlaufzeit anrechenbar
Die Stufenlaufzeit wird während der Elternzeit angehalten. Wenn Sie z.B. vom bis Elternzeit nehmen und der Stufenaufstieg wäre am gewesen, so findet dieser erst . .
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ℹMehr erfahren Stufenlaufzeitverkürzung tvöd bund: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Leistungen über dem Durchschnitt erbringen, keinen Anspruch auf das vorzeitige Aufrücken in eine höhere .