Prüfungspflicht tvöd
Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht (1) Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 2 » Nach unten. Autor Thema: Verständnisfrage zur Befreiung von Ausbildungs- und Prüfungspflicht Read times. Carla Jr. Member Beiträge:
Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Die Eingruppierung unter Anwendung der Nr. 2 ist eine Ausnahmeerscheinung und erfolgt nur, wenn in dem betroffenen Bundesland keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht . Für die Angestellten, die die Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder allgemeine innere Verwaltung der Länder mit Erfolg abgelegt haben, gilt auch diese Prüfung als Erste Prüfung. Den Tarifvertragsparteien stehe es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen, wie etwa dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer besonderen Ausbildung, abhängig zu machen z. Somit tritt die Rechtsfolge der Tarifautomatik nur bei Vorliegen beider Anspruchsvoraussetzungen ein. Fehlt der Prüfungsnachweis, besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Eine tarifliche Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluss abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz nach Art. Der Angestellte K, der bisher im Meldeamt eine Tätigkeit nach Vergütungsgruppe VII, Fallgruppe 1a, Vergütungsordnung VkA ausgeübt hat, wird zum Hier wird ihm eine Tätigkeit nach Vergütungsgruppe VIb, Fallgruppe 1a, Vergütungsordnung VkA, übertragen. Der Angestellte hat die erste Prüfung noch nicht abgelegt. Die Höhe der Zulage besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen der Grundvergütung, die er jeweils erhalten würde Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten.
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Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht | Die Tarifverträge auf der Landesebene im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Rheinland-Pfalz bleiben bestehen. |
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD
Im Bereich der Sparkassen gilt gemäß Abs. 7 Buchst. a auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht, allerdings mit der Maßgabe, dass die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nur für . Nach Abs. Dies gilt allerdings nur. Es geht hierbei um die Eingruppierung in die Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 5 bzw. Eingruppierungsstrang ab der Entgeltgruppe 5 bis hin zur Entgeltgruppe 12, der vom Wortlaut her nur objektive Tätigkeitsmerkmale enthält. Erste Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe 9a. Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist sonach entweder eine einschlägige 3-jährige Berufsausbildung erforderlich oder ist eine Erste Prüfung abzulegen. Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA vom I Ziffer 3 sowie im Kassen- und Rechnungswesen Teil B Abschn. XIII abweichend von Nummer 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen Vorbemerkungen der Anlage 1 — Entgeltordnung VKA zum TVöD bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch ohne Erste Prüfung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 einzugruppieren. Zweite Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe
TVöD Eingruppierungsregelungen: Detaillierte Informationen zur Eingruppierung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, basierend auf Tätigkeitsmerkmalen und Entgeltgruppen. .
Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist in der Vorbemerkung Nr. 7 der EntgO (VKA) neu geregelt worden. Danach entfällt das Prüfungserfordernis nach Vorbem. Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a nicht . .
ℹWeiterführende Infos Ergebnis streik öffentlicher dienst 2025: Aber wir verraten der guten Frau auch nicht, dass in Wirklichkeit gut 5,2 Mio. Menschen im öffentlichen Dienst arbeiten, davon knapp 2 Mio. Beamte. Hier geht es nur um .